Die wichtigsten und direkten finanziellen Zuschüsse von staatlicher bzw. kommunaler Seite sind das Erziehungsgeld und das Kindergeld. Erziehungsgeld erhält man bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, wenn man in dieser Zeit für das Kind sorgt, was auch heißt, dass man nicht mehr als 30 Stunden in der Woche arbeiten darf. Das Kindergeld dagegen wird bis zum Abschluss der Ausbildung des Kindes gezahlt, max. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Zusätzlich zum Kindergeld kann man bei einem bestimmten Mindesteinkommen (bei Alleinerziehenden 600,00 € ohne Kindergeld) einen Kinderzuschlag erhalten, der bei der zuständigen Kindergeldstelle bzw. Familienkasse beantragt werden kann.
In vielen Kommunen erhält man als Alleinerziehender mit geringem Einkommen eine Befreiung von den Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindergrippe, Kindergarten und Schulhort. Wo man diese Befreiung beantragen kann, erfährt man in der betreuenden Kindereinrichtung.
Weiterhin kann man auf kommunaler Ebene Wohngeld erhalten. Und falls der fehlende Vater bzw. die fehlende Mutter keinen Kindesunterhalt zahlt, kann man für die Zeit von 6 Jahren Unterhaltsvorschuss bei der Jugendhilfe beantragen.
Da sind jede Menge finanzielle Unterstützungen, die aber nur sinnvoll sind und gewährleistet sind, wenn Sie nicht auf Hartz IV angewiesen sind. Natürlich reichen diese Zuschläge nicht, um gross an der Börse zu investieren. Aber diese Beiträge helfen vielen Familien, finanziell besser über die Runden zu kommen. Das Erziehungs- und Kindergeld sowie der Unterhaltsvorschuss werden als Einkommen auf Hartz IV mit angerechnet. Als Empfänger von Hartz IV erhält man natürlich auch kein Wohngeld und keinen Kinderzuschlag. Sie werden hier aber sicher von den Elternbeiträgen für Kindereinrichtungen befreit und können eine Befreiung von der GEZ erhalten.
Wer für den Wiedereinstieg ins Berufsleben an Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt und dadurch ein zusätzliche Betreuungskosten für das Kind entstehen, werden die Betreuungskosten während der Weiterbildung vom Arbeitsamt übernommen. Damit Ihr Schulkind auch bei knapper Kasse an allen Klassenfahrten teilnehmen kann, werden die Kosten für Klassenfahrten ebenfalls vom der zuständigen Agentur für Arbeit übernommen.
Ab dem Schuljahr 2009/10 erhält jedes Schulkind von ALGII-Empfängern zu jedem Schuljahresbeginn einen Schulbedarfszuschuss von 100,00 € für den Kauf von Schulbüchern, Heften, Sportbekleidung und allem, was in der Schule notwendig ist. Die Belege darüber können jederzeit von der Behörde verlangt werden, weshalb sie gut aufbewahrt werden sollten.
Je nach Ihrer Einkommenssituation kann das Kind während der gesamten Ausbildungszeit, ob als Lehrling oder Student BAföG erhalten. Hier gibt es sehr unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung, weshalb man sich umfassend über die zur Verfügung stehenden Mittel informieren sollte.
Hab ich noch was vergessen?