Nach wie vor gehen die Ansichten über die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung für Alleinerziehende weit auseinander. Die finanzielle Unabhängigkeit von Unterhaltszahlungen bzw. staatlicher Unterstützung setzt die volle Erwerbstätigkeit voraus, dies wiederum eine ganztägige Betreuung der Kinder. Nach dem neuen Unterhaltsgesetz steht geschiedenen Alleinerziehenden Ehegatten-Unterhalt nur noch bis zum vollendeten 3. Lebensjahr der Kinder zu. Danach könnten sie wieder arbeiten, um sich zuversorgen.
Hin und wieder hören wir über die Medien auch von anders lautenden Gerichtsurteilen, in denen es um die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit alleinerziehender Mütter bzw. Väter geht. Da liest man z. B. in einem Urteil vom Oberlandesgericht in Zweibrücken vom vorigen Jahr, dass der alleinerziehenden Mutter eines achtjährigen Kindes keine Vollzeitbeschäftigung zugemutet werden kann, da neben der Arbeitzeit auch der Weg von und zur Arbeit und auch noch Zeit für Einkäufe usw. sein müsse. Da die Mutter die Hauptbezugsperson für das Kind ist, muss natürlich auch ein angemessener Betreuunganspruch des Kindes berücksichtigt werden. In diesem Falle musste der Vater weiterhin Unterhalt für die geschiedene Frau zahlen und sie kann sich dadurch mit einem Teilzeitjob über Wasser halten.
Doch wie sieht es mit jenen aus, die weder mit Ehegatten-Unterhalt noch mit Kindesunterhalt rechnen können? Sind die Kinder noch sehr klein, gibt es Erziehungsgeld. Mit dem Kindergeld und Zahlungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz mag das für einige reichen, die vielleicht noch zahlungskräftige Eltern im Hintergrund haben.
Das eigentliche Problem ist es aber, als Alleinerziehende/r von ein oder mehreren Kindern überhaupt erstmal eine Arbeit zu finden. Bei jedem Vorstellungsgespräch kommt nach der Frage über Kinder sofort die Frage, wer sie betreut im Falle von Krankheit. Ist das nicht geregelt, kann man gleich wieder nach Hause gehen. Wer es dennoch mit Hilfe von Omas und Opas oder Freunden schafft, die Betreuung der Kinder abzusichern, wird sehr oft an den Punkt gelangen, wo das schlechte Gewissen zuschlägt. Das schlechte Gewissen gegenüber den Kindern, nicht genügend Zeit für sie zu haben, gegenüber den Menschen, die einen oft selbstlos unterstützen und gegenüber dem Arbeitgeber, wenn man wegen Krankheit der Kinder nicht arbeiten kann. Es ist ein ständiger Kampf gegen die Zeit und mit sich selbst, den nicht wenige verlieren.
Wem es jedoch gelingt, sich und die Kinder durch eigene Arbeit versorgen zu können und dabei noch etwas Zeit zur Erholung und die schönen Dinge des Lebens zu haben, kann mit Recht stolz auf sich sein.